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1340. März 28. Trebnitz (act. Trebnicz).

V. kal. Apr.

Hedwig, Äbtissin des Zisterzienserklosters Trebnitz, bek., daß sie, wie aus dem Klosterregister ersichtlich, zur Verbesserung ihres Klosters mit Einwilligung des Konvents dem vorsichtigen Manne Peter gen. Sedlik 40 Hufen von dem Klosterwalde, Bukcovina [Über den Erwerb von Frauenwaldau durch das Kloster Trebnitz i. J. 1250 s. Reg. 715. - Ober-Frauenwaldau war nach Reg. 2464 schon vor 1297 zu deutschem Recht ausgesetzt, da in dieser Urk. der Schulze Hermann eine Hufe von seiner dortigen Schultisei verkauft. Mit Häusler, Urkundensamml. z. Gesch. d. F. Oels, S. 156, werden wir unter "silva Bukcovina" daher hier den Wald von Nieder-Frauenwaldau verstehen müssen. Auch die Vidimation dieser Urk. durch den Bresl. Rat am 28. April 1514 (s. oben) faßt sie in ihrem Dorsualvermerk "vidimus locationis uille Frauenwalde" als die Aussetzungs-Urkunde von Nieder-Frauenwaldau auf] gen., zur Aussetzung nach deutschem, Neumarkter Recht, - soweit das ohne Benachteiligung der umliegenden Güter geschehen konnte -, für 35 Mk. kgl. Gr. vkft hatte. Da aber die über diesen Kauf ausgestellte u. von Peter Sedlik dem Kloster zur Aufbewahrung übergebene Urk. dort nicht aufgefunden werden konnte, habe sie nach dem Befund im Register des Klosters für ihn eine dem Inhalt des verloren gegangenen Kaufbriefes entsprechende Urk. schreiben u. ihm aushändigen lassen. Danach soll Peter Sedlik diese 40 Hufen in der Weise nach deutschem Recht, wie es die Bürger v. Neumarkt haben, aussetzen, daß er, s. Erben u. rechten Nachfolger als Schulzen 4 Freihufen, den Kretscham, die Mühle mit der Fischerei u. den Fischen, die Fleisch-, Brot- u. Schuhbank, den dritten Pfennig vom Gericht u. das Hutungsrecht für 150 Schafe auf den Gütern des Dorfes mit eigenem Hirten zu freiem Besitz erhalten, wofür sie dem Kloster wie dessen andere Schulzen dienen sollen. Die übrigen Dorfbewohner sollen nach 12 Freijahren von jeder Hufe dem Kloster jährlich 1 Vierdung Silber u. 1 Malter Getreide, nämlich 7 Scheffel (mensuras) Weizen u. 5 Scheffel Hafer, zu Martini entrichten. Weder der jeweilige Schulze aber, noch die Bauern sollen ein Anrecht haben auf die Bienenbauten (mellificia) innerhalb der Dorfgrenzen, sondern alle Bienenstände (reservacula vel czenycze [) Verderbt aus pszczelnik = der Bienenstand] apum), wo auch immer sie auf den Schulzen- oder Bauernhufen vorhanden sind, behält das Kloster sich ausdrücklich wegen der ewigen Kerze des h. Bartholomäus (propter cereum indeficiens s. Bartholomei) vor.

Z.: Die Herrin Alba, Kellermeisterin, die Priorin Virago, die Subpriorin Katharina, die Siechenmeisterin Anca, Br. Martin, Kellermeister, Br. Peter, Weinbergmeister (mag. vinee), Valdco, Schulze v. Zawona (Schawoine, Kr. Trebnitz), Jeschco, Vogt v. Trebnitz, u. Hanco Goswini.


Bresl. Staatsarch. Rep. 125. Zisterzienserinnenkl. Trebnitz Nr. 177. Fälschung [Vgl. E. Randt, Die Aussetzungsurk. v. Nieder-Frauenwaldau, Kr. Trebnitz, zu Neumarkter Recht. Ein Beitrag zur Urkundenfälschung im Mittelalter. Zeitsuhr. f. Gesch. Schles., Bd. 59 S. 125 ff] a. d. Ende d. 14. Jahrh., an der das Siegel der Äbtissin Katharina II. mit der im Namen eingedrückten Umschrift * S' . SORORIS . KAThER . ABBE . D' . TREBNICZ . und das bekannte runde Konventssiegel des Klosters Trebnitz hängen, während nach dem Text der Urk. das Äbtissinen-Siegel der Hedwig daran hängen sollte. Ein Vidimus ["Nos vidisse .... litteras vnas apertas in pergameno conscriptas, appensis sigillis quondam abbatisse et conventus Trebnicensis munitas, quas in scriptura, pergameno et sigillis saluas, sanas, integras, non cancellatas nec aliquo vicio notatas comperimus." Es ist damals also weder bemerkt worden, daß das Siegel das der Äbtissin Katharina II. (1372-1404) ist, noch hat man, wohl aus Mangel an Vergleichsmaterial, Anstoß an der Schrift genommen, die unzweifelhaft dem Ausgang des 14. Jahrh. angehört] dieser Urk. durch den Bresl. Rat unterm 28. April 1514 ebenfalls i. Bresl. Staatsarch. Rep. 125 Nr. 681. Orig. Perg. m. d. Siegel der St. Breslau. Abdr. b. Häusler, Urkdsammlung zur Gesch. d. F. Oels S. 156; angeführt b. Heyne, Gesch. d. Bist. Bresl. I, 929 u. b. Häusler, Gesch. d. F. Oels, S. 372; mehrfach zitiert als Beispiel für die Anlage deutscher Dörfer nach dem Neumarkter Muster b. Tzschoppe u. Stenzel, Urkdsammlung zur Gesch. d. Ursprungs der Städte u. der Einführung u. Verbreitung deutscher Kolonisten u. Rechte i. Schlesien etc., S. 96, 130, 150, 152 u. 161 [Abgesehen von Häusler (Urk.-Samml. S. 156), der den Namen der Äbtissin in der Legende richtig als Katherina las, sich aber angesichts dieser Tatsache mit einem "sic!" begnügte, ist gegen die Echtheit der Urkunde bisher kein Zweifel erhoben worden].


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.